Ihr Reha-Antrag

Westerwaldklinik Waldbreitbach

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Ihr Antrag auf eine Rehabilitation bei der gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung


Medizinische Rehabilitation / Heilverfahren

Ziel ist, die Folgen einer bestehenden Erkrankung zu heilen oder zu lindern und die berufliche Erwerbsfähigkeit zu fördern. Jeder, der sozialversichert ist, hat das Recht auf eine Rehabilitationsbehandlung.

Um eine Rehabilitation zu beantragen, gehen Sie am besten zu Ihrem behandelnden Arzt und lassen sich einen Befundbericht anfertigen, den Sie Ihrem Antrag beifügen. Empfohlen wird ebenfalls ein persönliches Schreiben, in dem Sie die Gründe für eine Rehabilitation aufführen.

Ihren ausgefüllten Antrag übersenden Sie nun an den Kostenträger. Das ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Sollte der Antrag versehentlich an den falschen Kostenträger geschickt worden sein, muss dieser ihn innerhalb von 14 Tagen an den richtigen weiterleiten.

Sie haben sich bestimmt schon umfassend informiert und wissen, in welche Reha-Klinik Sie wollen. Grundsätzlich haben Sie ein Wahlrecht. Das wird umgesetzt, sofern es durch ihre Krankheit oder persönlichen Umstände begründet ist.

Wird Ihr Reha-Antrag genehmigt, erhalten Sie eine Mitteilung durch Ihren Kostenträger und auch wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen den Beginn der Maßnahme mit.

Das Antragsformular erhalten Sie bei ihrem zuständigen Kostenträger. Nützliche Hinweise, Tipps und Formulare erhalten Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.


Anschlussheilbehandlung (AHB)

Eine Anschlussheilbehandlung erfolgt direkt im Anschluss eines Krankenhausaufenthaltes oder einer ambulanten Operation. Die Rehabilitationsbehandlung muss bis spätestens 14 Tage nach der Behandlung im Krankenhaus erfolgen.

Der Antrag wird direkt durch den Sozialdienst Ihres behandelnden Krankenhauses vorgenommen.