Westerwaldklinik Waldbreitbach
Buchenstr. 6
56588 Waldbreitbach
Telefon: 0 26 38 / 898 -0
Telefax: 0 26 38 / 898 -204
eMail: info@westerwaldklinik.de
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Die Unterbringung von Begleitpersonen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich hier bei unserem Kundenservice.
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Abstellen von Privat-PKWs ist für die Dauer des stationären Aufenthaltes auf den ausgewiesenen Parkplätzen möglich. Eine Haftung bei Diebstahl oder Vandalismus wird nicht übernommen. Eine Garantie für einen Stellplatz wird nicht gegeben.
Alle Patientenzimmer sind mit einem Fernseher ausgestattet und die Benutzung ist für Sie kostenfrei.
Wäsche waschen ist in der Klinik möglich. Die Mitarbeiter des Kundenservice stehen Ihnen gern für Fragen zur Verfügung. Dort erhalten Sie auch die Wertmarken zum Waschen.
Am Anreisetag werden Sie nach der Aufnahme im Kundenservice auf Ihr Zimmer begleitet. Danach erfolgt die pflegerische Aufnahme in Ihrem Zimmer. Die Aufnahmeuntersuchung und Festlegung des individuellen Therapiekonzeptes erfolgt durch einen erfahrenen Stationsarzt am Anreisetag. Ihr Stationsarzt wird Sie als vertrauensvoller Partner während des Rehabilitationsaufenthaltes begleiten und Sie dabei unterstützen, die gemeinsam erarbeiteten Ziele zu erreichen.
Zum Ende des Aufenthalts führt der Stationsarzt eine Abschlussuntersuchung durch. Nach der Entlassung werden Ihre weiterbehandelnden Ärzte über das Rehabilitationsergebnis unterrichtet und - wenn erforderlich - die Weiterbehandlungs-, Betreuungs- und Nachsorgekonzepte sichergestellt.
Bei privat Krankenversicherten wird empfohlen, eine AGM (Anschlussgesundheitsmaßnahme nach Krankenhausbehandlung) beim Rentenversicherungsträger zu beantragen, sofern Sie gesetzlich rentenversichert sind. Bei Ablehnung durch die Rentenversicherung muss der Antrag an die private Krankenversicherung gestellt werden.
Die Abrechnung Ihres stationären Aufenthaltes erfolgt direkt mit Ihnen als unserem Vertragspartner über einen Pauschalpflegesatz. In diesem Preis sind Unterkunft sowie Verpflegung, pflegerische Behandlung und standardmäßig geführte Medikamente enthalten.
Therapeutische Leistungen und privatärztliche Behandlungen werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt. Sind Sie zu 100 Prozent privat versichert, muss von Ihrer Krankenkasse aus die Kostenübernahme vor Aufnahme in unsere Klinik schriftlich an Sie gegeben sein. Ist die Aufnahme bereits erfolgt, so besteht für die Versicherung u. U. keine Verpflichtung mehr, sich an den Kosten zu beteiligen. Einzelheiten dazu können Sie Ihrem individuellen Versicherungsvertrag entnehmen.
Wenn Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind, bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Kostenzusage für die Klinik Ihrer Wahl.
Sollte ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger.
In der Regel entscheidet der Amtsarzt über die Genehmigung und voraussichtliche Dauer Ihrer Rehabilitation. Die Beihilfestelle schließt sich üblicherweise dieser Empfehlung an. Ihre private Krankenversicherung muss ebenfalls vor Aufnahme in unsere Klinik der Rehabilitationsbehandlung schriftlich zustimmen, da ansonsten keine Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen als unserem Vertragspartner.
Fast jeder Bundesbürger hat Anspruch darauf, von einem Träger der Sozialversicherung die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme ganz oder zumindest teilweise erstattet zu bekommen. Wenn Ihre gesundheitlichen Beschwerden die berufliche Tätigkeit oder das alltägliche Leben beeinträchtigen, können Sie Ihren Arzt auch gezielt auf die Möglichkeit einer stationären Rehabilitation ansprechen.
• die Krankenkasse, wenn Sie krankenversicherter Rentner sind
• die Rentenversicherung, wenn Sie rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit lang waren
• der Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten
• das Versorgungsamt, wenn Sie kriegs- oder wehrdienstbeschädigt oder das Opfer einer Gewalttat sind
• die Beihilfestelle und Ihre private Krankenversicherung, wenn Sie Beamter oder beihilfeberechtigt sind
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) hilft Ihnen, nach einer Operation oder einem längeren Krankenhausaufenthalt wieder zu Kräften zu gelangen. Der Krankenhausarzt leitet in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst und dem zuständigen Kostenträger diese medizinische Rehabilitation ein. Der Sozialdienst trifft mit Ihnen zusammen eine Auswahl der Rehabilitationskliniken und füllt mit Ihnen alle dazu notwendigen Anträge aus. Die AHB sollte spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus in die Rehabilitationsklinik beginnen.
Sollten Sie über Ihr Akutkrankenhaus keine Anschlussheilbehandlung (AHB) vermittelt bekommen, haben Sie die Möglichkeit, selbst einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Sie holen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse oder fordern ihn direkt vom Rentenversicherungsträger an (auch online möglich). Füllen Sie den Antrag aus und bringen Sie ihn zu dem Arzt Ihres Vertrauens (Hausarzt oder Facharzt). Bei der Antragstellung sollten Sie auch nicht vergessen, Ihre Wunschklinik anzugeben.
Wenn Sie den ausgefüllten Antrag persönlich bei Ihrer Krankenkasse abgeben, wird diese Ihnen ergänzend helfen und Ihren Antrag zur Prüfung der Kostenübernahme an Ihren Rentenversicherungsträger (sofern vorhanden) schicken. Daraufhin wird Ihre beantragte Rehabilitation bewilligt oder abgelehnt. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die stationäre Rehabilitation. Ihre „Wunsch-Klinik" können Sie in jedem Fall angeben. Sie haben als Patient/in in Deutschland das Recht, Ihre Rehabilitationsklinik selbst auszuwählen und können bei jeder Ablehnung in Widerspruch gehen, im Idealfall mithilfe Ihres Arztes.
Wenn Ihr behandelnder Hausarzt eine Rehabilitationsmaßnahme empfiehlt, beantragt er bei den zuständigen Kostenträgern (Krankenversicherungs-, Privatversicherungs-, Rentenversicherungsträgern) ein Heilverfahren (HV). Diese prüfen die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und entscheiden, ob Ihre Maßnahme bewilligt wird. Nach Arbeitsunfällen legen die behandelnden D-Ärzte (Durchgangsärzte) und die Berufsgenossenschaft die Weiterbehandlung fest.
Brauche ich als Privatversicherter eine Kostenzusage meiner Krankenkasse vor Beginn der Reha?
Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherungen werden für Privatversicherte die Kosten für den Aufenthalt in unserer Fachklinik nur dann übernommen, wenn vor Aufnahme eine Kostenzusage erteilt wurde. Dazu muss in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei der Privatversicherung vorgelegt werden. Bei vorausgegangenem Krankenhausaufenthalt ist der ärztliche Entlassungsbericht mit einzureichen.
Sobald uns eine schriftliche Kostenzusage des Kostenträgers und die ärztlichen Unterlagen (z. B. Kopie des Rehabilitationsantrages) vorliegen, können wir Sie in die Terminplanung aufnehmen. Rechtzeitig vor Ihrem Aufnahmetermin erhalten Sie von unserem Kundenservice ein schriftliches Einladungsschreiben mit allen wichtigen Informationen.