Verfahren
Verfahren
Leistungen zur Rehabilitation werden auf Antrag gewährt. Sie sind bei den Leistungsträgern zu stellen. Diese entscheiden auch, ob Leistungen ambulant oder stationär erbracht werden sowie über den Ort der Leistungserbringung. Hier haben die Patienten aber ein Mitspracherecht, welches sie wahrnehmen sollten.
- Anregungen durch den Hausarzt – siehe kleines „Reha-Lexikon“ ( Der Leistungsträger entscheidet über die Kostenübernahme und den Behandlungsort )
- Einleitung durch den behandelnden Arzt im Krankenhaus - Durchführung einer Anschlussheilbehandlung / Anschlussrehabilitation im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt ( Der Leistungsträger entscheidet über die Kostenübernahme und den Behandlungsort )
- Privatversicherte – ( Sie entscheiden selbst, ob Sie eine Maßnahme durchführen möchten und wählen den Behandlungsort aus )
Die Sozialversicherungsträger unterstützen Sie mit den notwendigen Formularen und Beratungsleistungen. Wenn Sie eine Maßnahme in der Westerwaldklinik durchführen möchten, können Sie unter den angegebenen Kontaktadressen zu uns in Verbindung treten.
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