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Leistungsträger
Zuständig ist
...ihr Rentenversicherungsträger, wenn Sie rentenversichert sind bzw. es eine Zeit lang waren und wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist, wesentlich verbessert oder wiederhergestellt werden kann.
...ihre Krankenkasse, wenn Sie krankenversichert und Rentner sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern.
...das Sozialamt, wenn Sie weder kranken- noch rentenversichert sind und nach dem Sozialhilfegesetz als bedürftig gelten.
... die Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft, wenn Ihre Erkrankung durch einen Arbeits- oder Wegeunfall entstanden ist.
...das Versorgungsamt, wenn Sie Kriegs-, Wehrdienstbeschädigter oder Gewaltopfer sind.
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