Statseite A-Z Kontakt Impressum
DIE KLINIK
NEUROLOGIE
NEUROLOGISCHE PSYCHOSOMATIK
THERAPIEN
PFLEGE
APHASIEZENTRUM
Informationen zur Rehabilitation
Gesetzliche Grundlagen
Leistungsträger
Verfahren

Informationen zur Rehabilitation in der Westerwaldklinik

In der Westerwaldklinik werden stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt. Es handelt sich nach den gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches  (SGB) IX um Leistungen zur Teilhabe, auf die  Versicherte einen Anspruch haben.  Was ist darunter zu verstehen und wie kann man Leistungen erhalten?

gesetzliche Grundlagen

Die Rahmenbedingungen für die medizinische Rehabilitation ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch ( SGB ) IX. Danach erhalten behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen, die eine Teilhabe am gesellschaftlichen oder beruflichen Leben ermöglichen sollen. Der Begriff der Behinderung wird im § 2 des SGB IX erläutert. Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche Funktion, die geistige Fähigkeit oder die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Leistungen zur Teilhabe werden unter anderem als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbracht. Träger der Leistungen sind die Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX, unter anderem die Krankenversicherung oder die Rentenversicherung. Grundsätzlich verfolgen die Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation einen ganzheitlichen Ansatz, der die bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zum Ziel hat. Die Leistungen ambulant oder stationär erbracht werden.

Auszug § 26 SGB IX:
Die Leistungen richten sich an behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen,
um Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten.
Die Leistungen werden auch erbracht, um Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von laufenden Sozialleistungen zu vermeiden oder zu vermindern.
Nach dem Gesundheitsreformgesetz sind alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation, auch die geriatrische Rehabilitation, seit dem 1.April 2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen! Die Genehmigung sinnvoller Reha-Maßnahmen liegt nicht mehr im Ermessen der Krankenkassen.

 

Massage
Entstauung
Fussbild