Gesetzliche Grundlagen

Westerwaldklinik Waldbreitbach

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Gesetzliche Grundlagen der Rehabilitation


In der Westerwaldklinik werden Leistungen der stationären und ambulanten Rehabilitation erbracht. Nach dem Sozialgesetzbuch IX handelt es sich um Leistungen zur Teilhabe, auf die Versicherte einen Anspruch haben.

Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte erhalten Leistungen der medizinischen Rehabilitation, die eine Teilhabe am gesellschaftlichen oder beruflichen Leben ermöglichen sollen.

Ziel ist es, eine drohende Behinderung, die Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung oder eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu mindern.

Kostenträger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können unter anderem die Rentenversicherung (DRV) oder die Krankenversicherung sein. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch IX (§ 6).

Grundsätzlich verfolgen die Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation einen ganzheitlichen Ansatz, der die bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zum Ziel hat.