Westerwaldklinik Waldbreitbach
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Hilfsmittel werden verordnet, um beeinträchtigte oder ausgefallene Körperfunktionen wiederherzustellen, verbessern oder zu ergänzen. Beispiele sind Hörhilfen, Rollstühle, Prothesen und andere Hilfsmittel. Nähres ist im fünften Sozialgesetzbuch § 33 geregelt.